Vier wichtige Schutzrechte
Das Urheberrecht schützt individuelle geistige Werke wie Texte, Fotos, Musik oder Software grundsätzlich ab ihrer Schaffung. Das Markenrecht schützt Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen.
Das Designrecht schützt die äussere Gestaltung eines Produkts. Das Patentrecht schützt neue technische Erfindungen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und das Schutzrecht angemeldet ist.
Eine Schweizer Marke gilt für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen grundsätzlich in der Schweiz. Ihre Schutzdauer beträgt zehn Jahre und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Schutz in anderen Staaten erfordert die passenden nationalen oder internationalen Schritte.
Erschöpfung bedeutet vereinfacht: Wurde ein geschütztes Originalprodukt mit Zustimmung rechtmässig in Verkehr gebracht, kann das Schutzrecht dessen weiteren Vertrieb nicht unbegrenzt kontrollieren. Das Schutzrecht bleibt trotzdem bestehen und schützt weiterhin vor Nachahmungen.
Urheberrecht entsteht grundsätzlich ohne Registrierung, sofern ein Werk die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Marke, Design und Patent beruhen demgegenüber grundsätzlich auf Anmeldung und Eintragung. Eine blosse Idee ist nicht automatisch geschützt; entscheidend ist je nach Schutzrecht die konkrete Gestaltung, das Kennzeichen oder die technische Erfindung.
Die Schutzrechte haben unterschiedliche Prüfsteine: Beim Urheberrecht geht es um individuellen Werkcharakter, bei der Marke um ein unterscheidungskräftiges Zeichen, beim Design um die äussere Gestaltung und beim Patent um eine neue, nicht naheliegende und gewerblich anwendbare technische Erfindung. Vor einer betrieblichen Nutzung sind Schutzumfang, Inhaberschaft, Lizenz und räumliche Geltung zu klären.
Eine Lizenz erlaubt die Nutzung eines Schutzrechts im vereinbarten Umfang. Der Erwerb eines Werkexemplars oder einer Datei überträgt nicht automatisch sämtliche Nutzungsrechte. Quellenangabe und Nutzungserlaubnis sind getrennte Fragen: Eine Quellenangabe ersetzt eine erforderliche Erlaubnis nicht.
Die Schutzdauer unterscheidet sich: Marken gelten zehn Jahre und sind verlängerbar; Designs werden für fünf Jahre geschützt und können bis auf 25 Jahre verlängert werden; Patente gelten höchstens 20 Jahre. Urheberrechte bestehen grundsätzlich bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers, bei Computerprogrammen 50 Jahre. Ausnahmen und Fristbeginn sind im aktuellen Gesetz zu prüfen.
Praxisbeispiel
Ein Logo kann als Marke, eine neue Flaschenform als Design, ein technischer Verschluss als Patent und das Werbefoto urheberrechtlich geschützt sein.

